...ein bewaffnetes Schiff beziehungsweise dessen Kapitän oder Mannschaft,
die durch den sogenannten Kaperbrief ermächtigt waren,
die Handelsschiffe einer feindlichen Nation aufzubringen.

David Cordingly in:
Piraten, Furcht und Schrecken auf den Weltmeeren, 1996, S. 8
Nr. 61 - 20.07.1998

...es bezeichnet auch den Inhaber eines CaperSchiffes.
Ohne einen C a p e r b r i e f, d. i. ohne landesherrl. schriftliche Erlaubnis
soll Niemand auf C a p e r e i ausgehen oder sie treiben,
widrigenfalls er als Seeräuber straffällig wird.
Jeder, der zur Besatzung eines Caperschiffes gehört, heißt ein C a p e r g a s t.

Freih. v. Liechtenstern; Albert Schiffner:
Allgemeines deutsches Sach-Wörterbuch aller menschlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, Meissen, 1834
Nr. 62 - 20.07.1998